National Organization
of
Circumcision Information
Resource Centers
(NOCIRC)
NOCIRC ist eine nichtstaatliche Organisation, registriert beim ökonomischen und sozialen Rat der Vereinten Nationen.
Am 15. März 1986 gab eine Gruppe von im Gesundheitswesen beschäftigten Personen im Raum San Francisco die Gründung der National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC), der ersten nationalen Informationszentrale zum Thema Beschneidung in den USA, bekannt. Innerhalb eines Jahrzehnts wuchs NOCIRC zu einem internationalen Netzwerk an und hat mittlerweile weltweit über 100 Stützpunkte.
NOCIRC, gewidmet eine sicherere Welt zu schaffen, ist eine gemeinnützige pädagogische Organisation mit der Aufgabe, das angeborene Recht männlicher wie weiblicher Kinder und Babies auf intakte Geschlechtsorgane sicherzustellen.
Detaillierte Informationen über Beschneidung enthält die NOCIRC-Broschüre Antworten auf Ihre Fragen zur Baby-Beschneidung.
NOCIRC
- unterhält öffentliche Büros und beantwortet Anfragen telefonisch oder per Post. Die Adresse des Hauptbüros ist:
NOCIRC
Post Office Box 2512
San Anselmo, CA 94979-2512
U.S.A.
Telefon: 415-488-9883
Fax: 415-488-9660 - liefert auf Wunsch die Namen von Ärzten und Rechtsanwälten, die über die Funktionen der Vorhaut und die medizinischen, ethischen und rechtlichen Gründe, dass die Geschlechtsorgane von Kindern intakt gelassen werden sollten, informiert sind.
- verbreitet pädagogisches Material, führt Schulungen durch, teilt Forschungsergebnisse mit Eltern, Medizinern, Krankenschwestern und -pflegern, Rechtsanwälten, Gesetzgebern und anderen betroffenen bzw. involvierten Personen.
- besitzt eine der weltweit größten Sammlungen mit Informationen über Beschneidung.
- unterstützt die Erklärung des Ersten internationalen Symposiums über Beschneidung.
Erklärung des Ersten internationalen Symposiums über Beschneidung
Verabschiedet am 3. März 1989 in Anaheim, Kalifornien
Wir erkennen, ohne religiöses oder rassisches Vorurteil, das grundlegende Recht aller menschlichen Wesen auf einen intakten Körper an.
Wir erkennen an, dass Vorhaut, Klitoris und Labien normale, funktionelle Körperteile sind.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte haben nicht das Recht, der chirurgischen Entfernung oder Modifikation der normalen Genitalien ihrer Kinder zuzustimmen.
Ärzte bzw. im Gesundheitswesen tätige Personen haben die Pflicht, die Entfernung oder Verstümmelung normaler Körperteile abzulehnen.
Die einzigen Personen, die medizinisch unnötigen Prozeduren an sich zustimmen dürfen, sind die betroffenen Personen selbst, wenn sie das entsprechende Alter (Erwachsenenalter) erreicht haben, und dann nur, nachdem sie vollständig über die Risiken und Vorzüge der Operation informiert worden sind.
Wir erklären kategorisch, dass die Praxis der Beschneidung unerkannte Opfer hat.
In Anbetracht der ernsthaften physischen und psychologischen Konsequenzen, die wir an Opfern der Beschneidungspraxis bemerkt haben, lehnen wir die Ausführung auch nur einer weiteren unnötigen Vorhaut- Klitoris- oder Labienamputation ab.
Wir lehnen alle weiteren Studien im Zusammenhang mit Beschneidungen an nichtzustimmenden Minderjährigen ab. Wir unterstützen alle weiteren Studien im Zusammenhang mit der Identifikation der Folgen der Beschneidung.
Ärzte bzw. im Gesundheitswesen tätige Personen haben die Pflicht zur Unterweisung in Hygiene- und Pflegemaßnahmen normaler Körperteile und zur Erläuterung deren normaler anatomischer und physiologischer Entwicklung und Funktion während das ganzen Lebens.
Wir teilen der Medizinischen Gemeinschaft mit, dass die heute auf der Welt verfügbare wissenschaftliche Datensammlung über menschliche Beschneidung missverständlich ist.
Ärzte, die Routine-Beschneidungen durchführen, verletzen die erste Maxime des medizinischen Berufsstandes: „PRIMUM NON NOCERE“, „Erstens, richte keinen Schaden an“. Jeder, der Genitalverstümmelungen ausführt, verletzt Artikel V der Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen: „Niemand darf der Folter oder grausamer, inhumaner Behandlung unterworfen werden…“