Weibliche Genitalverstümmelung

*Weibliche Genitalverstümmelung*

Die Formen der weiblichen Genitalverstümmelung werden derzeit nach vier
Klassen unterschieden. Alle diese Formen sind für die betroffenen Mädchen und
Frauen mit Trauma, Schmerzen, Vernarbungen, Blutungen, Infektionen,
Fisteln, Unfruchtbarkeit, Probleme bei der Blasen- und Darmentleerung
sowie beim Gebärverlauf und beinträchtigtem Erleben der Sexualität
verbunden. Auch die Zahl der Todesfälle ist hoch. Nach dem Gebären von
Kindern wird in der Regel eine Reinfibulation vorgenommen.

Die Genitalverstümmelung wird aus über 31 Staaten berichtet, darunter
afrikanische Staaten, wie zum Beispiel Ägypten, Burkina Faso, Dschibuti,
Eritrea, Ghana, Guinea, Mali, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Senegal,
Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische
Republik, und nicht-afrikanische Staaten wie Indien, Indonesien, Irak,
Jemen, Jordanien, Malaysien, Pakistan, Türkei, Vereinigte Emirate. Je
nach Ethnie werden nicht-beschnittene Mädchen und Frauen diskriminiert.

In anderen Staaten besteht die Gefahr, dass Beschneidungen nach den
Sitten der Herkunftsländer stattfindet, oder die Mädchen und jungen
Frauen in die Herkunftsländer gebracht werden, damit die
Genitalverstümmelung dort vorgenommen werden kann. In mehreren
europäischen Ländern fanden diesbezüglich Strafprozesse statt.

Weltweit leben etwa 100 bis 140 Millionen Frauen, die von
Genitalverstümmelung betroffen sind. Jährlich werden etwa 3 Millionen
Mädchen und Frauen Opfer der Genitalverstümmelung.

Seit 1990 verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention die
Unterzeichnerstaaten, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-,
Sozial- und Bildungsmassnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form
körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder
Misshandlung zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder
eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters
oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut, sowie alle
wirksamen und geeigneten Massnahmen vorzunehmen, um überlieferte
Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

NOCIRC lehnt die Weibliche Genitalverstümmelung grundsätzlich ab. Zu
fordern ist ein verstärktes Eingreifen sämtlicher Regierungen und
internationalen Organisationen, diese Praxis im eigenen Land und
weltweit zu stoppen und den bisher betroffenen Frauen medizinisch zu helfen.

Weitere Informationen:

http://www.intact-ev.de/verstuemmelung.html
http://www.terre-des-femmes.ch/fgm